Ihnen wurde gekündigt oder Ihre Arbeitsbedingungen wurden vom Arbeitgeber zu Ihrem Nachteil geändert? Innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung oder Vertragsänderung muss reagiert werden, z.B. mit einer Kündigungsschutzklage, damit gegen die Kündigung/Änderung vorgegangen werden kann. Bei einer Kündigung kann zumindestens eine angemessene Abfindung vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt werden. Häufig spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung aus. Die Gründe, die zur Abmahnung geführt haben, sind oftmals unberechtigt. Ich helfe Ihnen, eine ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen, notfalls gerichtlich.