Meine erste juristische Staatsprüfung legte ich im Jahr 2000 in Heidelberg ab, die zweite juristische Staatsprüfung 2003. Bereits zu Zeiten meines Referendariats war ich in meiner Wahlstation auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Als in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt bin ich an allen deutschen Gerichten, insbesondere bei allen Zivil- und Arbeitsgerichten einschließlich des Bundesarbeitsgerichts auftrittsberechtigt, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.

Großen Wert lege ich darauf, meine Mandanten persönlich und individuell zu betreuen und stets sehr gut erreichbar zu sein. Ein erbetener Rückruf wird stets kurzfristig, im Regelfall noch am selben Tage erfolgen.

Ich bin Inhaber der aktuellen Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main und des Anwaltsvereins Offenbach. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht.