Auch anwaltliche Dienstleistung und der Weg zu den Gerichten kostet Geld. Wir möchten unsere Mandanten deshalb nicht im Unklaren über die anfallenden Kosten lassen. Die Information darüber gehört deshalb auch zum Mandantengespräch. Grundlagen für die Gebührenberechnung sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG] und das Gerichtskostengesetz [GKG].
Beratung und gerichtliche Vertretung
Die Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung richten sich in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstands. Über die im Einzelfall zu erwartenden Kosten informieren wir gerne.
Unproblematisch ist es, wenn für den Mandanten die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vorliegt. In diesem Fall rechnen wir mit der Rechtsschutzversicherung direkt ab. Lediglich eine gegebenenfalls bestehende Selbstbeteiligung zum Versicherungsfall muss dann selbst bezahlt werden.
Beschränkt sich die Erstberatung auf die reine Information über das mögliche weitere Vorgehen und die zu erwartende Kostenhöhe, kann im Einzelfall auch auf das Erheben von Gebühren verzichtet werden.
Ist der Mandant finanziell nicht in der Lage, die Kosten der Beratung aufzubringen, kann er vor der Beratung beim Anwalt einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht seines Wohnsitzes holen, den er dann bei der Beratung dem Anwalt mit der Beratungshilfegebühr von 15 € vorlegt. In Offenbach befindet sich die Beratungshilfestelle im ersten Stock des Amtsgerichtes, Kaiserstrasse 16-18, 63065 Offenbach, Öffnungszeiten Dienstag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Bei der Beratungshilfestelle müssen Sie nur Belege zu Ihren Einnnahmen und Ausgaben vorweisen. Die Kosten der Beratung können dann direkt mit der Staatskasse abgerechnet werden. Sollten Sie Fragen bezüglich der Beratungshilfe haben, erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.
Bei gerichtlichen Verfahren gibt es die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe zu beantragen, wenn der Rechtssuchende die Gerichts- und Anwaltskosten nicht selbst tragen kann. Auch hierüber erteilen wir gegebenenfalls Auskunft.