Vollmacht
benötigen wir, um nachweisen zu können, dass wir Sie beraten und
ggf. außergerichtlich/gerichtlich vertreten.
Beratungshilfe
Dieses Formular können Sie ausgefüllt zur Beratungshilfestelle Ihres Amtsgerichtes mit-
nehmen, um den Beratungshilfeschein zu erhalten. Damit werden Ihre Anwaltskosten
durch den Staat übernommen, wenn Sie in schwierigen finanziellen Verhältnissen leben.
Prozesskostenhilfe
Diesen Vordruck benötigen wir ausgefüllt, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden soll und Sie sich in schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden. Dann könnten Ihre Kosten für den Prozeß vom Staat übernommen werden.