Eine fundierte rechtliche Beratung setzt vertiefte Kenntnis der anzuwendenden Rechtsmaterie voraus. Deshalb konzentrieren wir uns auf wenige Rechtsgebiete. Das Arbeitsrecht gehört zu unserer Kernkompetenz. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Manager und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, vor allem bei Kündigungen.

Daneben beraten und vertreten wir im Familienrecht (vor allem Scheidung, Unterhalt und Gewaltschutz) und im Sozialrecht (Arbeitslosengeld I bzw. II und Teilhabeassistenz).

Kontaktieren Sie mich unter der Tel. 069 / 83 00 72 91.

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