Wird Ihnen vom Arbeitsamt keinerlei Alg-II Zahlung überwiesen, empfiehlt sich anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung der Ihnen zustehenden Zahlungen. Häufig kommt es vor, daß der von der Bundesagentur für Arbeit/dem Jobcenter erlassene Alg-II Bescheid Fehler enthält. Wird dagegen nicht fristgerecht Widerspruch bei der zuständigen Stelle eingelegt, gelten die eventuell fehlerhaften Regelungen des Bescheids. Mit meiner Hilfe können Fehler zu Ihren Lasten im Widerspruchsverfahren, spätestens vor Gericht korrigiert werden.

Generell empfiehlt es sich, daß Sie mir Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig in die Kanzlei einreichen, damit ich Sie ausführlich beraten kann und notwendige Unterlagen eventuell nachgereicht sowie die gesetzlichen Fristen auf jeden Fall eingehalten werden können.

Sollten Sie juristische Probleme haben, die anderen Rechtsgebieten zuzuordnen sind, können wir Ihnen gerne qualifizierte Kolleginnen und Kollegen benennen.