Um Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter, Umfang und Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen beim Scheitern einer Ehe vorzubeugen, kann man in einem Ehevertrag Regelungen für den Scheidungsfall treffen. Auf Grund der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Regelungen eines Ehevertrages schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrages vor. Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll ist es, einen fairen Ehevertrag durch einen Rechtsanwalt entwerfen zu lassen, um Rechtssicherheit zu haben. Sie können mit uns vertrauensvoll besprechen, was in Ihrem Ehevertrag geregelt werden soll. Wir beraten Sie dann darüber, welche Regelungen auf welche Weise getroffen werden können und welche Folgen damit verbunden sind.